Schutzkonzept Covid-19

gültig bis 3. April 2022

Jeder Verein, der nach der Covid-19-Pandemie wieder in den Trainingsbetrieb einsteigen möchte, muss ein auf die entsprechende Örtlichkeit abgestimmtes Schutzkonzept vorlegen.

Die Vorstandschaft des Jazz-Tanz-Club Dogern e.V. anerkennt dieses sportartspezifische Schutzkonzept, welches von den Sportbunden veröffentlicht wurde. Es wurde der Örtlichkeit entsprechend ergänzt und an die vorliegenden Gegebenheiten angepasst. Die Genehmigung der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes durch Herrn Bürgermeister Fabian Prause liegt vor.

Ohne ein plausibles Schutzkonzept ist der Sportbetrieb derzeit nicht möglich. Es stellt eine Richtlinie für alle Übungsleiter/innen und Mitglieder dar und ist bindend für jede Person, die die Sportstätte betritt.

Das Schutzkonzept verfolgt das Ziel, die schrittweise Wiederaufnahme der Trainingsaktivitäten des Jazz-Tanz-Club Dogern unter Einhaltung der gesundheitlichen und epidemiologischen Vorgaben der Landesregierung Baden-Württembergs zu ermöglichen. Die Verantwortung zur Umsetzung der Vorgaben liegt bei den Vereinen und den verantwortlichen Übungsleiter/innen der Trainingsgruppen. Die Schutzbestimmungen werden kontinuierlich den aktuellen Covid-19-Verordnungen angepasst.

 

Übergeordnete Grundsätze

 

Hygieneregeln

Einhaltung sämtlicher Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA: www.infektionsschutz.de

 

Social Distancing

Einhaltung eines Mindestabstandes von mindestens 1,5m zwischen allen Personen, keinerlei Körperkontakt.

 



Landesverordnung

Das Training im Freien ist grundsätzlich so zu organisieren, dass die Bestimmungen der Landesverordnung eingehalten werden können.

 

Infektionsschutz

Vor der Sporteinheit wird der aktuelle persönliche Status jeder Teilnehmerin/jedes Teilnehmers "geimpft, genesen oder getestet" durch die Übungsleiterin/den Übungsleiter erfragt. Die entsprechenden Dokumente sind mitzuführen und unaufgefordert vor Beginn der Trainingseinheit vorzulegen. Übungsleiter/innen und Vereinsmitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie bleiben zu Hause und kontaktieren ihren Hausarzt. Der Jazz-Tanz-Club Dogern behält sich vor, Mitglieder mit Krankheitssymptomen oder mit fehlenden Dokumenten zum 3G-Nachweis vom Training auszuschließen.

Muss Erste Hilfe geleistet werden, ist sowohl der Verletzte als auch der Helfende dazu verpflichtet, eine medizinische Maske/ein FFP2-Atemschutz zu tragen, daher ist es notwendig, dass jede sich in der Halle befindliche Person eine entsprechende Maske bei sich trägt.

Im Rahmen der Trainingseinheit berührte Oberflächen wie Lichtschalter oder Türklinken werden durch die Übungsleiter/innen nach jedem Training gereinigt. Desinfektionstücher stehen zur Verfügung

Zutritts-und Teilnahmeverbot

Zutrittsverbot zur Halle oder Teilnahmeverbot am Trainingsbetrieb betrifft folgende Personen:

- Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus

- Auftreten typischer Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust

- Missachtung des Tragens einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes außerhalb des eigenen Trainingsplatzes

- Nichtvorliegen eines gültigen Negativtests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines Impf- oder eines Genesenennachweises


Infrastruktur

 

Platzverhältnisse

Für den Sportbetrieb stehen sämtliche Räumlichkeiten der Gemeindehalle zur Verfügung, solange der Mindestabstand sowie die Gruppengröße eingehalten werden kann.

 

Umkleiden, Toiletten

Die Umkleidekabinen und Duschen können genutzt werden.

Toiletten können genutzt werden, insbesondere zur Einhaltung der Hygienevorgaben wie Händewaschen, etc. Seife und Papierhandtücher sind vorhanden, der Jazz-Tanz-Club Dogern stellt Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.

Grundsätzlich ist in sämtlichen Räumlichkeiten außerhalb der Halle eine medizinische Maske/ein FFP2-Atemschutz zu tragen.


Zugang

Der Haupteingang ist gemäss dort angebrachter Beschilderung zu betreten und zu verlassen. Die Mitglieder des Jazz-Tanz-Club Dogern betreten die Halle erst kurz vor dem offiziellen Trainingsbeginn und verlassen diese unmittelbar nach dem Training, um unnötige Aufenthaltszeiten in den geschlossenen Räumlichkeiten zu vermeiden. Bei Betreten der Halle wird mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittelspender die Händedesinfektion durchgeführt und eine medizinische Maske/ein FFP2-Atemschutz angelegt, die bis zum Erreichen des Trainingsplatzes getragen werden muss.

 

Organisation, Planung






Die Vorstandschaft des Jazz-Tanz-Club Dogern e.V. ist für die Einhaltung der Bestimmungen der Landesverordnung sowie der Bestimmungen der Gemeinde Dogern verantwortlich.

Eine Belegungsplanung der Halle liegt vor und stellt sicher, dass die Sporthalle unter Einhaltung der vorgeschriebenen Gruppengrößen und Zeitfenstern belegt ist.

Raumbelegung

Da für jede Person 10 m² vorgesehen sein müssen, gestaltet sich die maximale Belegung der Trainingsräume wie folgt:

Halle: 395 m² = 38 TeilnehmerInnen plus ÜbungsleiterIn

Bürgersaal: 163 m² = 15 TeilnehmerInnen plus ÜbungsleiterIn

Bühne: 127 m² = 11 TeilnehmerInnen plus ÜbungsleiterIn

Sitzungssaal: 98 m² = 8 TeilnehmerInnen plus ÜbungsleiterIn (vorerst geschlossen)


Trainingsformen und Trainingsorganisation

 

Trainingsform

Anstrengende Ausdauersportarten wie Tae Bo, Step Aerobic, Zumba oder Intervalltraining sind ebenso gestattet wie Kraft- und Koordinationstraining am Platz, solange keinerlei Körperkontakt erfolgt. 

 

Körperkontakt

Sämtliche Trainingsformen, die zu Körperkontakt führen könnten, sind zu unterlassen. Die Übungsleiter/innen gestalten ihre Trainingsinhalte und die Instruktionen der Bewegungsabläufe so, dass es zu keinem Körperkontakt kommt. Begrüssungsrituale wie Umarmungen oder Händeschütteln sind zu unterlassen.

 

Trainingsgeräte

Auf den Gebrauch von Hilfsmitteln wie Hanteln, Bälle oder Bänder ist grundsätzlich zu verzichten. Yoga-, Gymnastik- oder Isomatten werden von den Mitgliedern selbst mit zum Training gebracht.

 


Zusammenfassung

Die Gesamtverantwortung für die Trainingsdurchführung liegt bei der Vereinsführung. Diese hat der Gemeindeverwaltung eine Liste der berechtigten Übungsleiter/innen vorzulegen.

Die Vorstandschaft des Jazz-Tanz-Club Dogern hat ihre Übungsleiter/innen in einem Unterrichtungsschreiben über die Rahmenbedingungen zu informieren. Die in diesem Schreiben festgelegten Bestimmungen müssen von der/dem jeweiligen Übungsleiter/in mit Unterschrift anerkannt werden. Die Unterlagen sind aufzubewahren und bei Bedarf vorzuweisen. Das Hygienekonzept wird in der Halle ausgelegt und ist für alle Mitglieder einsehbar. Im ersten Training erfolgt jeweils ein Hinweis dazu.

Die zugelassenen Personen werden anhand von Anwesenheitslisten dokumentiert und sind aufzubewahren.

Trainingseinheiten werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Eltern oder andere Angehörige haben keinen Zutritt zur Halle, die Abholung erfolgt vor der Eingangstüre.

Alle Trainingsteilnehmer/innen halten die allgemeinen Hygienemassnahmen und Vorgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung streng ein. Begrüßungsrituale sind zu unterlassen.

Trainingsteilnehmer/innen dürfen die Umkleideräume und Duschen in der Halle benutzen. In den Toiletten wird ein Hinweis auf gründliches Händewaschen angebracht und es werden ausreichend Seife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Die Händedesinfektion erfolgt vor und nach dem Training.

Jedes Mitglied erscheint in Trainingskleidung am Trainingsort. Die Teilnehmer/innen haben eine eigene Yoga-, Gymnastik- oder Isomatte sowie ein Handtuch und einen Kugelschreiber dabei. Eine medizinische Maske/ein FFP2-Atemschutz ist grundsätzlich mitzuführen und bei Betreten der Halle anzulegen.

Der Verein verpflichtet sich für die Kontrolle der Einhaltung aller vorstehenden Vorschriften und Vorgaben sowie für die Bereitstellung der notwendigen Desinfektionsmittel.

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